
Nach dem Urteil des OLG Nürnberg dient ein Hilfsmittel nicht der therapeutischen Einflußnahme, sondern dem Ausgleich bestehender körperlicher Defekte, indem es an die Stelle des in seiner Funktion beeinträchtigten Organs tritt. Zu den Hilfsmitteln zählen demnach Brillengläser, Brillengestelle, Kon...
Gefunden auf
https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
Keine exakte Übereinkunft gefunden.